Dr. Rhoda Born-Weller | Praxis

Therapiebeginn und Kostenträger

Vor dem Therapiebeginn liegen sog. Sprechstunden, in denen Anamnese, Diagnostik und die Überprüfung stattfindet, ob eine Therapie notwendig ist. Da eine gute therapeutische Beziehung die Basis für späteren Therapieerfolg bildet, besteht hier die Möglichkeit, sich gegenseitig zu „beschnuppern“. In dieser Phase können sich Klient oder Therapeutin auch gegen eine Zusammenarbeit entscheiden.

Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht, die nur von den Sorgeberechtigten oder den Klienten selbst aufgehoben werden kann. Zum vereinbarten Ersttermin benötige ich eine gültige Krankenkassenkarte des Klienten, sollten schriftliche Vorbefunde vorliegen (Arztbriefe, Berichte bereits erfolgter Massnahmen), bringen Sie bitte auch diese mit.

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 45 bis 50 Minuten und findet einmal wöchentlich für die Dauer von ca. einem Jahr statt, eine Verlängerung ist möglich.

Selektivverträge

Für die Teilnehmer des Hausarztvertrages der AOK Baden-Württemberg, der BKK Bosch und weiteren Kassen besteht die Möglichkeit einer rascheren psychotherapeutischen Versorgung. Bedingung dafür ist die Teilnahme am Hausarztvertrag der Kassen oder die Einschreibung in den Facharztvertrag PNP (Psychiatrie Neurologie Psychotherapie). Nähere Informationen dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie bei einer beteiligten Kasse versichert sein, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an:
kontakt@born-praxis.de

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Sprechstunden und nach Genehmigung des Therapieantrages alle weiteren Behandlungskosten.